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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Anmeldung/ Buchung
Mit der schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bietet der Mieter/ Reisende der Firma Feriendorf am Flämingbad (Vermieter/ Veranstalter) den Abschluss eines Miet-/ Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Mieter/ Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters/ Veranstalters an. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder auch (bei weniger als 10 Tagen bis zum Reiseantritt) durch eine fernmündliche Bestätigung zustande. Ist es nicht anders vereinbart, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reservierung eines bestimmten Mietobjektes (Bungalow- oder Bootsnummer), verbindlich sind die zugesicherten Eigenschaften wie Belegungsanzahl pro Bungalow oder Sitzplätze pro Boot.
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2. Mietdauer und Nebenbestimmungen
Die Mietdauer ergibt sich aus den Programmabläufen der einzelnen Ausschreibungen und aus der Auftragsbestätigung. Wenn nicht anders beschrieben bzw. vereinbart, gilt grundsätzlich für - Bungalowvermietung: Anreise ab 14.00 Uhr
- Abreise bis 10.00 Uhr
- reine Bootsvermietung: Abholung 8.30 Uhr – Rückgabe 18.00 Uhr
Sämtliche Mietobjekte sind im ordentlichen Zustand wieder an den Vermieter/ Veranstalter zu übergeben. Andernfalls wird ein zusätzliches Reinigungsentgelt in Höhe von 8,- € pro Mietobjekt erhoben. Bei der Nutzung des Feriendorfes ist die gültige Hausordnung zu beachten, bei der Durchführung einer Paddeltour/ Bootsvermietung sind die per Einweisung vermittelten und in Form eines Merkblattes übergebenen Verhaltensregeln zu beachten.
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4. Zahlung
Grundsätzlich ist anzustreben, sämtliche in Rechnung gestellten Beträge (auch Anzahlung oder Restzahlung laut Auftragsbestätigung) auf das Geschäftskonto des Vermieters/ Veranstalters wie vereinbart zu überweisen und den Kontoabgangsbeleg als Nachweis zur Anreise vorzulegen. Nur bei einem kurzfristigen Vertragsschluss (weniger als 10 Tage vor Reiseantritt), wobei der rechtzeitige Geldeingang nicht sichergestellt werden kann, ist Barzahlung erwünscht. Bei Verträgen mit einer Auftragssumme ab 75,- € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages der Auftragsbestätigung zu überweisen. Bei Verträgen mit einer Auftragssumme unter 75,- € ist keine Anzahlung nötig.
4a) Anzahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss (dem Zugang der Auftragsbestätigung) auf das Geschäftskonto des Vermieters/ Veranstalters zu überweisen.
4b) Restzahlungen sind dann 7 Tage vor Reiseantritt dem Geschäftskonto gutzuschreiben oder bei Anreise bar zu entrichten.
4c) Erfolgen Zahlungen nicht frist- oder vereinbarungsgerecht, ist der Vermieter/Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Ziffer 5 in Rechnung zu stellen.
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5. Rücktritt, Umbuchung und Reiseabbruch des Mieters/ Reisenden
Bei Vertragsrücktritt, Vertragsminderung oder Umbuchung innerhalb der Frist von a) bis e) wird eine Aufwandspauschale von 10,- € berechnet. Bei Vertragsrücktritt/ Stornierung werden zusätzlich zur Aufwandspauschale folgende Stornogebühren fällig: a) 60 Tage vor Miet- oder Reisebeginn 30% des Gesamtpreises
b) 40 Tage vor Miet- oder Reisebeginn 50% des Gesamtpreises
c) 30 Tage vor Miet- oder Reisebeginn 75% des Gesamtpreises
d) 10 Tage vor Miet- oder Reisebeginn 90% des Gesamtpreises
e) Bei Nichtantritt zum Miet- oder Reisebeginn sind 100 % des Gesamtpreises fällig.
Bei Reiseabbruch sind 100 % des Gesamtpreises durch den Mieter/ Reisenden an den Vermieter/ Veranstalter zu zahlen.
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung abzuschließen, diese können über den Vermieter/ Veranstalter vermittelt werden.
Bei Paddeltouren und Bootsvermietung sind Umbuchungen und Rücktritte – begründet durch Regenfall und Sturm – kostenfrei möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des Vermieters/ Veranstalters.
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6. Rücktritt des Vermieters/ Veranstalters
6.1.) Der Vermieter/ Veranstalter kann vor Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn: a) bei einer früheren Reise bereits schon einmal der Punkt 6.2.) bei einem Reisenden angewendet wurde.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Falle verpflichtet sich der Vermieter/ Veranstalter, den Mieter/ Reisenden unverzüglich zu informieren und den eingezahlten Reisepreis sofort zurückzuzahlen.
6.2.) Der Vermieter/ Veranstalter kann während einer Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter/ Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Falle wird der Vermieter/ Veranstalter dem Betreffenden den Teil des Miet-/ Reisepreises erstatten, der seinen ersparten Aufwendungen entspricht.
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8. Haftung des Mieters/ Reisenden
Der Mieter/ Reisende haftet dem Vermieter/ Veranstalter gegenüber für die Beschädigung und den Verlust der ihm überlassenen Sache, auch für Schäden, die sich aus dem unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache, dem Nichtbefolgen behördlicher oder betriebseigener Anordnungen/ Vorschriften/ Verboten oder aus dem Benutzen der nicht ausdrücklich zur Nutzung erlaubten Reviere ergeben. Insbesondere seien als betriebseigene Vorschriften die Hausordnung (Feriendorf) und die Kanueinweisung (Paddeltouren/ Bootsvermietung) benannt. Der Mieter/ Reisende haftet für das Vorhandensein von Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an Paddeltouren und sonstigen Veranstaltungen, wie z.B. die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Mietern/ Reisenden und die Schwimmfähigkeit. Für Leistungshemmnisse, die durch den Mieter/ Reisenden verursacht werden (z.B. eine verspätete Anreise des Mieters/ Reisenden), haftet der Mieter/ Reisende. Bei Gruppen haftet die juristische Person (Firma, Institution) gesamtschuldnerisch mit den jeweils haftenden Teilnehmern.
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9. Haftung des Vermieters/ Veranstalters
Der Vermieter/ Veranstalter steht für verkehrsübliche Sorgfalt bei Vertragsabschluss, Auswahl und Überwachung von Bevollmächtigten und Richtigkeit der Angebotsbeschreibungen ein. Das Feriendorf am Flämingbad ist insbesondere in Bezug auf Wassertourismus als Vermieter von Paddelbooten/ Kanus anzusehen. Pauschalreisen sind in Ausschreibungen deutlich als solche zu erkennen. Der Vermieter/ Veranstalter haftet nicht bei Gepäckschäden oder -verlust sowie nicht bei Verspätungen und deren Folgen. Die Teilnahme an Paddeltouren/ Bootsverleih ist mit besonderem Risiko für den Mieter/ Reisenden verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für nicht vom Vermieter/ Veranstalter verursachte Störungen in der Wasser-, Gas- und Stromversorgung besteht keine Einstandspflicht. Im Falle von Betriebsstörungen ist der Vermieter/ Veranstalter verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe sorgen. Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich die Haftung des Vermieter/ Veranstalter auf maximal das Dreifache des Miet- oder Reisepreises. Weiterhin wird die Haftung bei Schäden aus unerlaubter Handlung auf 77.000,- € beschränkt. Entspricht die vermietete Sache oder die Reise nicht den zugesicherten Eigenschaften, so muss dies gegenüber dem Vermieter/ Veranstalter unverzüglich angezeigt werden, so dass ihm die Möglichkeit der Abhilfe bleibt. Mängelanzeigen mit Forderungen zur Minderung nach der Reise werden wegen Verlust des Rechtes auf Abhilfe abgewiesen.
Forderungen auf Reisepreisminderungen wegen Fehlleistungen oder Schadensersatz wegen Verletzung einer Sache oder Person durch einen vermittelten Leistungserbringer oder in dessen Geschäftsumfeld werden vom Vermieter/ Veranstalter abgewiesen und sind gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer geltend zu machen. Alle Angaben, die nicht die Mietobjekte des Vermieters/ Veranstalters betreffen, wurden sorgfältig recherchiert, sie erfolgen aber ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen (oder Organisationen) beruhen.
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14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zerbst
Anschrift: Feriendorf am Flämingbad, Ziekoer Landstr. 4, D-06869 Coswig/ Anhalt,
Tel. +49 (0)34903-59260,
Fax +49 (0)34903-59262,
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